Die per Gesetz gebildeten jeweiligen gemeinsamen Einrichtungen (§ 44 b Abs. 1 SGB II) der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises mit der Agentur für Arbeit Ludwigshafen bilden seit dem 01.01.2011 ein gemeinsames Jobcenter gemäß § 44 b Abs. 2 Satz 3 SGB II (Beschluss der Trägerversammlung vom 17.01.2011).
Im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen ist in einem Team für die Leistungssachbearbeitung am Standort Speyer zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitungsstelle im Bereich Leistungsgewährung (m/w/d) in Vollzeit und unbefristet neu zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar, wenn unter den Teilzeitkräften ein schlüssiges Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann.
Arbeitgeber ist nicht das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, sondern die Stadtverwaltung Speyer.